Mit dem am 2. Juli 2023 in Kraft getretenen Hinweisgeberschutzgesetz sollen Hinweisgebende, die auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam machen, vor beruflichen Benachteiligungen aufgrund ihrer Hinweise geschützt werden.
Haben Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße durch Angehörige der JGU erlangt und erwägen Sie, diese zu melden, damit hier geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, wenden Sie sich bitte an die
interne Meldestelle der JGU, siehe die nebenstehenden Kontaktinformationen.
Um Verstöße schnellstmöglich zu überprüfen und abstellen zu können, bitten wir diese interne Meldestelle bevorzugt vor den anderen Meldestellen zu nutzen.
Meldungen bzw. Hinweise können Sie rund um die Uhr (24/7) elektronisch, schriftlich, telefonisch oder persönlich einreichen. Für elektronische Hinweise nutzen Sie bitte die E-Mail-Anschrift
Ihre Meldung wird unter Wahrung der Vertraulichkeit bearbeitet; die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung werden beachtet. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen können wir allerdings gehalten sein, Ihre Identität anderen Behörden mitzuteilen. Dies kann Verlangen der Strafverfolgungsbehörden in Strafverfahren, Anordnungen in einem einer Meldung nachfolgenden Verwaltungsverfahren, einschließlich verwaltungsbehördlicher Bußgeldverfahren, sowie gerichtliche Entscheidungen betreffen. Sie können Hinweise auch anonym abgegeben. Beachten Sie dabei jedoch, dass, wenn Sie keine Kontaktmöglichkeit angeben, wir im weiteren Verfahren keine Möglichkeit haben, Sie bei etwaigen Rückfragen zu kontaktieren und Sie ggf. über das Ergebnis unserer Prüfung in Kenntnis zu setzen.
Informationen über privates Fehlverhalten fallen nicht unter das Hinweisgeberschutzgesetz.
Beim Bundesamt für Justiz ist eine externe Meldestelle eingerichtet; die Webseite des Bundesamtes für Justiz https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html bietet zudem weitere Informationen zum Hinweisgeberschutz, die umfassend auch für die interne Meldestelle der JGU gelten.
Es steht auch die beim Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit, MWG, eingerichtete zentrale interne Meldestelle zur Verfügung. Sie ist erreichbar unter
Interne Meldestelle MWG
c/o Referat 15124 MWG
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
Postfach 32 20
Frau Magdalena Klann, +49 (6131) 16 - 2895
und Frau Anna Christina Grund, +49 (6131) 16 - 4031